Steuerberater - Infos aus dem Stadtbranchenbuch

Termin für die Steuererklärung rückt näher und Sie haben keine Lust oder Zeit die Steuererklärung selber zu machen? Bei uns finden Sie den passenden Steuerberater.

Steuerberater und Steuerkanzleien bundesweit

Steuerberater LogoEin Steuerberater hilft nicht nur bei der Erstellung der Steuererklärung. Er kann Sie ebenfalls bei Buchführungen, Jahresabschlüssen sowie die Vertretung vor dem Finanzamt oder dem Finanzgericht unterstützen oder beraten.


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Steuerberater - Rund um Gewerbe und Steuern

Ein Steuerberater berät im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit, weshalb er nicht den Bestimmungen der Gewerbeordnung unterliegt, seine Mandanten in steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten. Das Tätigkeitsfeld sowie die rechtliche Zulassung von Steuerberatern und Steuerkanzleien in Deutschland werden extensiv im Steuerberatungsgesetz und der entsprechenden Durchführungsverordnung festgelegt. Steuerberaterkammern fungieren als berufsständische Vertretung, die unter dem Dachverband der Bundessteuerberaterkammer vereint sind.

Der Tätigkeitsbereich eines Steuerberaters umfasst eine eingehende Beratung für eine bestmögliche Steuergestaltung. Die Abwicklung von Steuererklärungen, Buchführungen und Jahresabschlüssen sowie die Vertretung der Mandanten bei Streitfällen vor dem Finanzamt oder dem Finanzgericht gehören zu dessen Hauptaufgaben.

Der Steuerberater stellt gemäß Steuerberater-Gebührenverordnung (StBGebV) sein Honorar in Rechnung. Als Bemessungsgrundlage dient der zu Grunde liegende Gegenstandswert oder der Zeitkoeffizient. Zur Ausübung seiner Tätigkeit kann er sich der Mithilfe von weisungsgebundenen Steuerfachangestellten bedienen. Gegenüber den Mandanten haftet ein Steuerberater ob der Richtigkeit seiner gemachten Angaben, weshalb er eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen muss.

Ein Steuerberater muss eine Steuerberaterprüfung gemäß § 37 Steuerberatungsgesetz (StBerG) bestanden haben. Eine Zulassung zur Steuerberaterprüfung erfolgt entweder über eine kaufmännische Berufsausbildung (§ 36 Abs. 2 StBerG) oder über ein Studium an der Fachhochschule (§ 36 Abs. 1 StBerG). Nach erfolgreicher Abschlussprüfung durch die zuständige Steuerberaterkammer erfolgt durch Aushändigung der Berufsurkunde die Bestellung zum Steuerberater.


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