Friseur - Infos aus dem Stadtbranchenbuch

Egal ob neue Frisur, Pflege der Kopfhaare oder eine gründliche Rasur. Der Friseur kümmert sich um die "haarige" Angelegenheit.

Für jeden den passenden Friseur

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Friseur - Wortherkunft, geschichtliches, Ausbilungsinformationen und rechtliches

Friseure und Friseurinnen sind Fachleute für das Gestalten von Frisuren und die Pflege der Kopfhaare. In Deutschland ist der Friseurberuf ein dreijähriger Ausbildungsberuf und entwickelte sich aus den beiden mittelalterlichen Berufsfeldern des Barbiers und des Baders. Der Name Friseur kommt vom französischen Wort „friser“ und heißt so viel wie „kräusen“.

Ursprünglich war die weibliche Form des Berufes in Deutschland „Friseuse“. Diese Bezeichnung wurde jedoch oft als abwertender Begriff empfunden und daher durch die neu eingeführte Berufsbezeichnung „Friseurin“ ersetzt, die sich schnell und erfolgreich durchsetzen konnte.

Altmodische, jedoch kaum noch verwendete deutsche Bezeichnungen für den Beruf des Friseurs sind Haarschneider oder Barbier für männliche Kunden. Auch die Bezeichnung Figaro, inspiriert durch Mozarts Oper wird gelegentlich noch benutzt. Friseure arbeiten meist in Friseursalons oder besuchen gelegentlich ihre Kunden zu Hause. Ihre Aufgabe ist es, die Kunden bei der Haarpflege und –Gestaltung zu beraten, ihre Haare zu waschen, schneiden, färben und föhnen. Weiterhin gehören auch Strähnen, Haartönungen, Dauerwellen, Haarkuren, Haarverlängerungen und das Erstellen von Gala- oder Hochsteckfrisuren zum Aufgabenbereich eines Friseurs.

In Deutschland ist die Gewerkschaft „ver.di“ für die Belange der Friseure im Arbeitnehmerrecht zuständig. Die im Gesetz vorgeschriebene Unfallversicherung ist bei Friseuren und Friseurinnen in Deutschland die „Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege“.


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