Informationen aus dem Handelsregister
Wir weichen von der sonst üblichen Form der Aus-
kunftserteilung ab und berichten wie folgt:
A L L G E M E I N B E R I C H T
Zweck des Vereins:
1. Der Verband ist ein freiwilliger Zusammenschluß
der bestehenden Jugendzentren in Selbstverwaltung
und der Initiativgruppen, die deren Errichtung
dienen, im Saarland. Er vertritt die Interessen
seiner Mitglieder auf Landes- und Kreisebene,
fördert und unterstützt die bestehenden Jugend-
zentren sowie deren Einrichtung.
2. Hierzu gehören insbesondere folgende Aufgaben und
Ziele: Durchführung und fachliche Betreuung von
Freizeitveranstaltungen in Jugendzentren (Seminare,
Filmveranstaltungen, Diskussionsabende etc.); Durch-
führung von Maßnahmen der außerschulischen Jugend-
bildung in den Jugenzentren; Information, Bildung
und Schulung von Mitarbeitern in Jugenzentren und
Initiativgruppen; fachliche Beratung der Mitglieder;
Vertretung der vom Verband unterstützten Ziele und
Aufgaben gegenüber Behörden, Interssengemein-
schaften, Parteien und anderen Institutionen;
Beschaffung von Mitteln zur Erfüllung dieser Auf-
gaben.
3. Der Verein erfüllt seine Aufgaben im Sinne des
Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.
4. Als Jugenzentren werden verstanden Einrichtungen
der offenen Jugendarbeit, die folgenden Kriterien
genügen:
- Ein Jugendzentrum steht allen Jugendlichen vorbe-
haltslos offen.
- Es dient den Jugendlichen als Ort der Kommuni-
kation und Freitzeitbetätigung sowie der außer-
schulischen Bildung. Es gibt Raum für Selbst-
organisation und Eigeninitiative der Jugendlichen
und fördert diese.
- Ein Jugendzentrum wird von den Jugendlichen im
Rahmen eines demokratischen Modells selbstver-
waltet; jeder Besucher hat Einfluß auf das
Programm des Jugendzentrums und dessen Aus-
führung
- Ein Jugendzentrum ist konfessionell, partei-
politisch und weltanschaulich unabhängig.
- Ein Jugendzentrum bietet ratsuchenden Jugendlichen
Hilfe in persönlichen Schwierigkeiten. Hier sind
im Rahmen der Selbstverwaltung arbeitende Fach-
kräfte notwendig.
Als Initiativgruppen werden verstanden Gruppen von
Jugenlichen, die sich die Errichtung eines Jugend-
zentrums, das den genannten Kriterien genügt, zum
Ziel gesetzt haben und Vertretung und Beschluß-
fassung durch eine demokratische Satzung geregelt
haben.
5. Der Verband widmet sich unmittelbar und aus-
schließlich gemeinnützigen Zwecken.
6. Zur Durchführung seiner Arbeit kann der Verband
hauptamtliche Kräfte beschäftigen.
Organe des Vereins sind:
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand
Die Geschäftsräume befinden sich an obiger Anschrift
zur Miete.
Verband saarl. Jugendzentren in Selbstverwaltung e.V.
Vereine Saarbrücken
- Straße / Nr.
- Schumannstr. 5
- PLZ / Ort
- 66111 Saarbrücken
- Telefon
- (0681) 635 359kostenlos anrufen
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