Wer die Schiffe und das Meer liebt, der ist bei uns richtig: Entdecken Sie die Welt der Seefahrt und des Schiffbaus an Bord eines echten 10.000-Tonnen-Hochseefrachters, des Traditionsschiffes Typ FRIEDEN.
Das Schiffbau- und Schifffahrtsmuseum in Rostock begeistert seine Gäste seit rund vier Jahrzehnten mit vielen einzigartigen Attraktionen. In den Laderäumen des ehemaligen Frachtschiffes ermöglichen es interessante Ausstellungen, in die Geschichte der Seefahrt einzutauchen. Giganten maritimer Technik machen im Umfeld des Museumsschiffes Schifffahrtsgeschichte und traditionellen Schiffbau erlebbar: Herzlich willkommen!
Öffnungszeiten:
Di-So: 09:00 - 18:00 Uhr
Montags Ruhetag
(Abweichungen auf der Homepage)
Informationen aus dem Handelsregister
1. Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung des
Naturschutzes, des Umweltschutzes, des
Landschaftsschutzes, der Kunst und Kultur, der
Bildung und Erziehung sowie der Wissenschaft und
Forschung
2. die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben,
die dem Gegenstand des Unternehmens dienen, diesen
fördern oder wirtschaftlich berühren
3. die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke gem. § 52
ff.AO"
4. im Einzelnen werden die unter Nr. 3 genannten
Zwecke verwirklicht durch:
a) Betreiben eines Schifffahrtsmuseums sowie
Ausstellung und Pflege des maritimen Museumsgutes
b) Bildungsarbeit
c) Durchführung von künstlerischen Aktionen in
derParkanlage
d) Unterhaltung eines Parks zur besuchergerechten
Nutzung unter besonderer Berücksitchtigung der
Anforderungen des Landschafts- und Naturschutzes und
des Erhalts schutzwürdiger Landschaftsflächen und
Biotope
d) Entwicklung des IGA-Parks zu einem touristischen
Anziehungspunkt von überregionaler Bedeutung
5. die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie
verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke
6. Mittel der Gesellscshaft dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden, die
Gesellschafter erhalten keine Zuwendungen aus
Mitteln der Gesellschaft
7. niemand darf durch Ausgaben, die dem Zweck der
Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig
hohe Vergütungen begünstigt werden
8. die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden
oder bei Auflösung der Gesellschaft nicht mehr als
ihre eingezahlten Kapitalanteile zurück
