Rechtsanwaltskanzlei mit 20-jähriger Erfahrung
Die Rechtsgebiete, die in unserer Kanzlei überwiegend bearbeitet werden, betreffen im weitesten Sinn das Zivilrecht.
Dazu gehören alle Fragen, die Verträge und deren Erfüllung betreffen, gleich, ob sie zwischen Privatpersonen oder von Privatpersonen mit juristischen Personen (Unternehmen, Handwerkern, Versicherungen usw.) oder auch zwischen juristischen Personen abgeschlossen wurden, sowie die Haftung aus diesen Verträgen.
Dabei hat sich Herr Rechtsanwalt Hallmann , der Fachanwalt für Medizinrecht ist, auf die Lösung von Problemen spezialisiert, die das Arzt- und Krankenhausrecht einschl. dazu gehöriger gesellschafts- und arbeitsrechtlicher Fragen sowie das Arzthaftungsrecht betreffen.
Frau Rechtsanwältin Dr. Kurtz bearbeitet in erster Linie Probleme des Familienrechts, also alle Fragen zur Trennung und Scheidung von Ehen und Lebenspartnerschaften und der damit verbundenen Vermögensauseinandersetzung, auch im Falle der Auflösung von Lebensgemeinschaften.
Weitere Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei liegen im Miet– und Pachtrecht sowie dem privaten Baurecht, dem Arbeitsrecht, dem Erbrecht, dem Straßenverkehrsrecht und dem Gesellschaftsrecht.
Informationen aus dem Handelsregister
Rechtsform:
Freie Berufe
Gründung:
1993
Das konkrete Gründungsdatum
konnte nicht ermittelt werden
Rechtsanwaltspraxis
