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Landeszentrale für private Rundfunkveranstalter

Radio- und Fernsehsender Ludwigshafen am Rhein

Straße / Nr.
Turmstr. 8
PLZ / Ort
67059 Ludwigshafen am Rhein
Telefon
(0621) 520 20kostenlos anrufen
Telefon
(0621) 5202kostenlos anrufen
Fax
(0621) 591 950
Fax
(0621) 5202- 152
Fax
(0621) 591 95

Informationen aus dem Handelsregister
Rechtsform:
Freie Berufe
Gründung:
01.01.1987
Abweichender Bericht
********************
Abweichend von der sonst üblichen Form der
Auskunftserteilung berichten wir wie folgt:
Landeszentrale für Medien und Kommunikation
Rheinland-Pfalz (Kurzform: LMK).
Die LMK in Ludwigshafen ist eine Anstalt des
öffentlichen Rechts und eine staatsunabhängige
Behörde, die nur der Rechtsaufsicht der
Landesregierung unterliegt; einer Fachaufsicht
unterliegt die LMK nicht.
Ihre Organe sind die Versammlung und der Direktor.
Als Organe angegliedert sind die
Konzentrationermittlungskommission (KEK) und
die Konferenz der Direktoren der
Landesmedienanstalten (KDLM), sowie die Kommission
für Jugendmedienschutz (KJM).
Die Versammlung der LMK besteht aus 42 Mitgliedern,
die die gesellschaftlich relevanten Gruppen,
Vereinigungen, Verbände, die Kirchen, den Landtag
usw. vertreten.
Im Jahre 1984 starteten in Ludwigshafen erstmals
privates Fernsehen und privater Hörfunk.
Legitimation und Leistung:
Hörfunk und Fernsehen unterliegen der
gesellschaftlichen Kontrolle.
Diese Aufgabe ist für den privaten Rundfunk den
Landesmedienanstalten zugewiesen.
Sie sind Anstalten des öffentlichen Rechts, in deren
Beschlußorganen die gesellschaftlichen relevanten
Gruppen vertreten sind.
In Rheinland-Pfalz dafür zuständig ist die LMK.
Rechtliche Grundlage dafür ist das
Landesrundfunkgesetz. Dabei erfüllt die LMK nicht
nur die Rolle als Aufsicht, sondern auch als Berater
und Förderer des Privatfunks.
Die Arbeit der LMK im Hinblick auf die Offenen
Kanäle in Rheinland-Pfalz ruht auf zwei Säulen:
1. Offene Kanäle sind unverzichtbarer Bestandteil
einer regionalen Kommunikationsinfrastruktur und
2. Offene Kanäle sind ideale Orte zur Förderung von
Medienkompetenz.
Zur Stärkung dieser beiden Säulen entwickelt und
förder die LMK eine Vielzahl von Maßnahmen.
Die LMK wurde zum 01.01.1987 durch das Landesrund-
funkgesetz errichtet.
Die Aufgaben ergeben sich aus dem Landesrundfunk-
gesetz (LRG) und dem Rundfunkstaatsvertrag der
Länder (RStV). Im wesentlichen sind dies die
Zulassung von sowie die Aufsicht über private Rund-
funkveranstalter in Rheinland-Pfalz sowie die hier
zugelassenen bundesweit tätigen Veranstalter und die
bundesweite Zusammenarbeit mit den Landesmedienan-
stalten der anderen Bundesländer. Daneben werden in
ganz Rheinland-Pfalz "Offene Kanäle" (lokale Fern-
sehsender) ermöglicht und deren Betrieb unterstützt
Forschungsaktivitäten, Maßnahmen zur Förderung der
Medienkompetenz.
Ein "Offener Kanal" befindet sich in der
Prinzregentenstr. 48 in Ludwigshafen.
Tel: 0621 / 524063
Fax: 0621 / 9634981
Das Büro in Mainz hat mit den Kernaufgaben der LMK
wie Lizenzvergabe oder Aufsichtsfunktionen nichts zu
tun.
Es ist vielmehr der Sitz des Regionalbeauftragten
für Offene Kanäle.

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