soul kids e.V. ist ein gemeinnütziger Verein Hamburger Kulturschaffender. soul kids e.V. sammelt mit Veranstaltungen und Aktionen jeglicher Art Spendengelder, die an ausgesuchte gemeinnützige Vereine, Einrichtungen und Projekte gespendet werden.
Informationen aus dem Handelsregister
Zweck des Vereins ist die Förderung der Jungend-
hilfe im Sinne von §52 Abs.2 Nr.2 AO. Dieser Zweck
wird insbesondere dadurch verwirklicht, dass Pro-
jekte gefördert werden, die unabhängig von pol-
itischen, weltanschaulichen oder religiösen Aus-
richtung Kindern und Jugendlichen zugute kommen. In
Betracht kommen dabei unter anderem Projekte zur
Freizeitgestaltung, zur Förderung der Musikalität,
zur Förderung von Sportaktivitäten, zur Konflikt-
bewältigung, zum Stressabbau, zum Kommunikations-
trainig oder zur medizinischen Vorsorge. Erreicht
wird dies dadurch, dass Kulturschaffende gewonnen
werden, die durch ihren persönlichen und finanziel-
len Einsatz Veranstaltungen ermöglichen wie z.B.
Sportwettkämpfe, Lesungen, Konzerte oder Filmvor-
führungen durchführen, so dass Eintrittsgelder und
Spenden eingeworben werden können, um sie für die
genannten Projekte zu verwenden. Der Verein ist
weder parteipolitisch noch konfessionell gebunden.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in
erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel
des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke
verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine
Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine
Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins
fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Ver-
gütung begünstigt werden. Die Mitgliedsversammlung
kann beschließen, allen oder einzelnen Vorstands-
mitgliedern eine pauschale Aufwandsentschädigung für
die Vorstandstätigkeit von bis 500,00 EUR pro Jahr
und Person zu gewähren; ein Rechtsanspruch hierauf
besteht in keinem Fall. Alle Inhaber von Vereins-
ämtern sind ehrenamtlich tätig. Die Mitglieder er-
halten bei Ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung des
Vereins keine Anteile des Vereinsvermögens.
