Der Hessischer Volleyball-Verband e.V. ist der für den Volleyballsport zuständige Fachverband der Volleyball spielenden Vereine im Land Hessen sowie von Volleyball spielenden Vereinen anderer Verbände, die dem HVV spieltechnisch angeschlossen sind. Dies gilt gleichberechtigt für die Bereiche Hallenvolleyball und Beachvolleyball. Er ist Mitglied des Deutschen Volleyballverbandes e. V. (DVV) und des Landessportbundes Hessen e. V. (LSBH).
Informationen aus dem Handelsregister
Zweck des HVV ist die Förderung, Pflege und
Verbreitung des Volleyballsports auf breitester
Grundlage in allen seinen Erscheinungsformen mit dem
Ziel der allgemeinen Leibeserziehung und der
Förderung des Leistungssports.
2. Zur Erreichung des Verbandszwecks übernimmt der
HVV u. a. folgende Aufgaben:
- umfassende Förderung des leistungs-, wettkampf-,
und freizeitorientierten Volleyballsports,
- Zusammenarbeit mit den zuständigen
Sportorganisationen, insbesondere mit den Gremien
des DVV und der DVJ sowie des LSBH und der
Sportjugend Hessen,
- Unterstützung des Volleyballsports in den Schulen
in Zusammenarbeit mit der Hessischen
Landesregierung,
- Organisation und Regelung des
Volleyball-Spielbetriebes im Bereich des
Verbandsgebietes. Durchführung der Spiele um die
Landesmeisterschaften und Initiierung weiterer
offizieller Veranstaltungen im Wettkampf- und
Freizeitsport für alle Altersstufen,
- Aus- und Fortbildung von Übungsleitern1 und
Schiedsrichtern,
- Bildung und Förderung von
Landesauswahlmannschaften,
- Darstellung der Verbandsarbeit in der
Öffentlichkeit,
- Betreuung der Mitglieder des HVV und Vertretung
ihrer Interessen,
- Wahrung der sportlichen Disziplin,
- Einhaltung der Satzung, der Ordnungen, der
Richtlinien und der Durchführungsbestimmungen des
HVV,
- Bekämpfung von Doping und des Gebrauchs von
verbotenen leistungssteigernden Mitteln.
3. Der Verband kann sich hierzu auch an anderen
Veranstaltungen beteiligen bzw. diese selbst
durchführen, die der Erreichung der Verbandsziele
dienen.
4. Weitere Aufgaben bestimmt der Verbandstag.
