...weiter Informationen über den Notmütterdienst
Der Notmütterdienst Familien- und Seniorenhilfe e.V. (NMD) in Deutschland bietet Ihnen seriöse und kompetente Hilfe,wenn es um
Familienhilfe (Vereinbarkeit von Familie und Beruf)
Kinderbetreuung (Notmutter, Kinderfrau, Tagesmutter, Eventbetreuung, Kinderbetreuung Rund um die Uhr)
Haushaltshilfe (hauswirtschaftliche Versorgung)
Seniorenhilfe (Betreuung, Begleitung, Versorgung, Altenpflege, Seniorenbetreuung Rund um die Uhr Betreuung)
Firmenservice (Work-Life-Balance, Aktion Mutter & Job, betrieblich unterstützte Kinderbetreuung)
oder eine individuelle Beratung
in Deutschland oder in Europa geht.
Schnell und unbürokratisch
Deutschlandweit - Europaweit
Stundenweise oder Rund-um-die-Uhr!
Unsere Geschäftsstellen
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf
Geschäftsstelle Frankfurt/Main Seniorenbetreuung Frankfurt
Tel.: (069) 951033-0
frankfurt@nmd-ev.de
Geschäftsstelle Hamburg Seniorenbetreuung Hamburg
Tel.: (040) 361119-0
hamburg@nmd-ev.de
Geschäftsstelle Berlin Seniorenbetreuung Berlin
Tel.: (030) 847116-0
berlin@nmd-ev.de
Informationen aus dem Handelsregister
Zweck und Aufgaben des Vereins:
1. Der NMD ist eine parteipolitisch und
konfessionell unabhängige Organisation der freien
Wohlfahrtspflege und des Sozialdienstes im
Bereich der Kinder-, Jugend-, Familien- und
Seniorenhilfe.
2. Der NMD soll durch seine Arbeit
- die Situation von Familien und Alleinerziehenden
stärken und verbessern;
- Die Betreuung von Kindern und Jugendlichen in
familiären Notsituationen sichern;
- die Balance von Vereinbarkeit von Beruf und
Familie und die Gleichheit der Geschlechter
fördern und unterstützen;
- die Altersvorsorgung, Betreuung und die
Integration von älteren Mitbürgern in der
Gesellschaft erleichtern und verbessern;
- das ehrenamtliche Engagement von Bürgerinnen und
Bürgern fördern;
- die Zusammenarbeit von Ministerien, Ämtern,
Wohlfahrtsorganisationen, Bürgerinitiativen,
Selbsthilfegruppen und anderen öffentlichen und
privaten Trägern bzw. Organisationen der freien
Kinder-, Jugend-, Familien- und Seniorenhilfe
anregen und verbessern;
- die Bildung und Erziehung sowie die Wissenschaft
und Forschung im Bereich der Kinder-, Jugend-,
Familien- und Seniorenhilfe fördern.
3. Der NMD soll diese Ziele unter anderem durch
- Entwicklung und Verwirklichung fachgerechter
Angebote in der Kinder-,Jugend-, Familien- und
Seniorenhilfe und deren Qualitätssicherung;
- Errichtung eines Hilfenetzwerks mit lokalen
Geschäftsstellen als Beratungs-, Hilfs- und
Sozialdienst in der Kinder-, Jugend-, Familien-
und Seniorenhilfe;
- Errichtung einer Datei freiberuflicher Notmütter-
und Betreuungspersonen in der Bundesrepublik
Deutschland;
- Entsendung von Notmüttern und Betreuungspersonen
in hilfsbedürftige Familien zur Überbrückung
deren Notlage oder zur Entlastung von pflegenden
Angehörigen und Hilfebedürftigen;
- Unterstützung von berufstätigen Eltern und
Alleinerziehenden zur Verbesserung der
Vereinbarkeit von Familie und Beruf;
- Errichtung von Plattformen und Foren oder
Entwicklung und Veröffentlichung von Medien zur
Förderung der Diskussion und des
Informationsaustauschs mit anderen im Bereich der
Kinder-, Jugend-, Familien und Seniorenhilfe
tätigen Trägern und Organisationen;
- Aus- und Fortbildung von Mitarbeiterinnen,
Mitarbeitern, Mitgliedern und der in § 2 Abs.
2.1 - 2.4 aufgeführten Personenkreise;
- Durchführung und Erfüllung von weiteren Aufgaben
und Maßnahmen im Gesundheits- und Sozialwesen und
in der Qualitätssicherung zur Verwirklichung der
Vereinsziele in der Kinder-, Jugend-, Familien-
und Seniorenhilfe;
erreichen.
4. Alle Leistungen der vorgenannten Maßnahmen sind
nicht auf Gewinn gerichtet.
5. Zur Durchführung seiner Aufgaben kann der NMD die
Mitgliedschaft in anderen Verbänden und
Organisationen erwerben.
6. Der NMD kann auch die Errichtung von
Einrichtungen und Durchführung von Maßnahmen für
kranke, behinderte, suchtkranke und alte
Menschen, Erholungsbedürftige, Kinder und
Jugendliche und andere Gruppen sozial
benachteiligter Personen fördern oder selbst
durchführen.
7. Mindestens zwei Drittel der Leistungen der in § 2
Abs. 6 genannten Einrichgungen und Maßnahmen
kommen bedürftigen Personen im Sinne des § 53
Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung
zugute.
