Informationen aus dem Handelsregister
(1) Wahrung und Durchsetzung aller Rechte von
Menschen mit geistiger Behinderung, deren Eltern,
sonstigen Angehörigen und Sorgeberechtigten.
Er fördert alle Maßnahmen und Einrichtungen, die
eine wirksame Hilfe für Menschen mit geistiger
Behinderung aller Altersstufen und deren Angehörigen
bedeuten.
Der Landesverband koordiniert beratend und
enpfehlend die Arbeit der Orts-, Kreis- und
Regionalverbände. Er nimmt direkt Einfluß auf die
soziale Gesetzgebung Sachsens und dringt auf die
Realisierung diesbezüglicher Gesetze.
(2) Landesverband unterstützt Menschen mit geistiger
Behinderung bei ihrem Bestreben nach
Eigenständigkeit und Führung eines selbstbestimmten
Lebens. Er begleitet diese in ihrem Betreben,
gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft
teilzunehmen und tritt dafür , daß die
Lebensbereiche für Menschen mit geistiger
Behinderung barrierefrei gesaltet sind.
(3) Der Verband kann Mitglieder Lebenshilfe in
sozial- und behindertenrechtlichen Angelegenheiten
beraten und vertreten oder im Rahmen der
gesetzlichen Möglichkeiten für die Mitglieder der
Lebenshilfe das Klagerecht im Wege der
Prozessstandschaft übernehmen.
Der Landesverband kann nach Maßgabe gesetzlicher
Bestimmungen das Verbandsklagerecht - insbesondere
nach dem Bundesgleichstellungsgestz - ausüben, ohne
in eigenen Rechten verletzt zu sein.
(4) Beratung und Vertretung in dem in § 2 Abs. 3
genannten Angelegenheiten wird Mitgliedern in Rahmen
der bestehenden Möglichkeiten gewährt. Ein
einklagbares Recht hierauf besteht nicht.
(5) Der Landesverband kann eigene Einrichtungen mit
Modellcharakter oder vonlandesweiter Bedeutung
selbst schaffen. Er bedarf dabei eines Beschlusses
der Mitgliederversammlung mit zwei Drittel Mehrheit.
(6) Übernahme die von der Bundesregierung
entwickelten Grundsätze, wie die geistig und
mehrfach Behinderten in Einrichtungen und im
Vereinsleben auf Orts- und Kreisebene, insbesondere
in den Bereichen Ausbildung, Arbeit, Wohnen,
Freizeit und Erholung beteiligt werden können.
(7) Verständnis für die besonderen Probleme der
geistig und mehrfach Behinderten und Autisten in der
Öffentlichkeit ständig zu verbessern. Dabei sind
alle geeignet erscheinenden Mittel einzusetzen.
(8) Der Landesverband ist parteipolitisch und
konfessionell unabhängig und offen für die
Zusammenarbeit mit allen öfffentlichen und privaten,
kirchlichen und wissenschaftlichen Organisationen,
die über eine verandte Zielstellung verfügen.
Projekte:
Das Schloss Rabenstein in 09117 Chemnitz,
Oberfrohnaer Str. 149 ist seit 2000 zu o. g. Verein
zugehörig.
Landesverband Sachsen, Lebenshilfe e.V.
Vereine Chemnitz
- Straße / Nr.
- Heinrich-Beck-Str. 47
- PLZ / Ort
- 09112 Chemnitz
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