Rechtsanwalt Jens Vollmer wurde nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg und Göttingen und Absolvierung des Referendardienstes im Oberlandesgerichtsbezirk Braunschweig 1976 als Anwalt zugelassen. Seither ist er schwerpunktmäßig in folgenden Rechtsgebieten tätig: Familienrecht, Erbrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht und Vertragsrecht.
Er ist zugleich Fachanwalt für Strafrecht und wurde 1990 zum Notar bestellt.
Informationen aus dem Handelsregister
Rechtsanwaltskanzlei und Notariat
Tätigkeitsschwerpunkte:
- Verkehrsrecht, Familienrecht und Strafrecht
