Informationen aus dem Handelsregister
gewerbsmäßig
a) den Abschluss von Verträgen über Grundstücke,
grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und
Darlehn zu vermitteln oder die Gelegenheit zum
Abschluss solcher Verträge nachzuweisen (§ 34c Abs.
1 Ziff. 1. a GewO) und
b) fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder
fremde Recht zu versteigern (§ 34 Abs. 1 GewO)
IBV Bernhard Jentsch KG
Auktionshaus Bonn
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