Die Kanzlei ASSMANN Rechtsanwälte wurde 1994 von Hr. RA Peter A. Aßmann in Bonn gegründet. RA Aßmann war zuvor in einer anderen Kanzlei als Sozius tätig. Die Kanzlei ist überregional auf einige Schwerpunktgebiete orientiert. Diese sind das Arbeitsrecht, das Medizinrecht/Arzthaftung, das Familienrecht, das Miet- und Immobilienrecht sowie das Versicherungsrecht. Später sind dann als Schwerpunkte noch das Gesellschaftsrecht und das Recht des öffentlichen Dienstes dazugekommen. Wir betreuen auf diesen Gebieten sowohl Privatpersonen, Arbeitnehmer und Betriebsräte als auch Unternehmen. Im Bereich des Arzthaftungsrechts werden neben den direkt Betroffenen auch Krankenkassen und Ärzte in Regressfragen beraten und vetreten. Im Arzthaftungsrecht hat die überregionale Bekanntheit von RA Aßmann zur Aufnahme in die Anwaltsliste im Magazin “Focus” geführt. RA Aßmann ist auch Fachanwalt für Arbeitsrecht und für Familienrecht. Wir bieten Termine auch außerhalb der Bürozeiten und am Wochenende an.
Informationen aus dem Handelsregister
seit Oktober 1987 niedergelassener Rechtsanwalt

